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Die Gerichte erkennen E-Mails als Beweismittel sehr uneinheitlich an. In sofern ist die Sache recht schwierig. Ich würde die E-Mails inklusive des gesamten Headers (also den Mailquelltext) mit Hilfe von Zeugen ausdrucken und diesen Ausdruck mit Datum unterschreiben lassen. Damit kann man zumindest des Status zum Zeitpunkt X festhalten und ggf. mit folgenden oder vorherigen E-Mails versuchen (z.B. wenn Textteile zitiert wurden) den Inhalt als den Tatsächlichen "nachzuweisen". Zudem kann man das mit Serverdaten an Hand der Message-IDs ergänzen, womit man letztlich die Verbindungsdaten rekonstruieren könnte. Ob das am Ende auch zum tatsächlichen Sender führt, hängt vom Einzelfall (d.h. WIE die Nachrichten verschickt wurden) ab.
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You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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