21.07.2003, 14:25
Thomas Henkel
Arbeitszeugnis-Generator
Der Arbeitszeugnis-Generator setzt im Baukastensystem Arbeitszeugnisse zusammen. In Bereichen wie Fachwissen, Weiterbildung und Auffassungsgabe stehen jeweils sechs Formulierungen zur Verfügung, die der erbrachten Leistung des Arbeitnehmers im Notensystem entsprechen.
Der Arbeitszeugnis-Generator setzt im Baukastensystem Arbeitszeugnisse zusammen. In Bereichen wie Fachwissen, Weiterbildung und Auffassungsgabe stehen jeweils sechs Formulierungen zur Verfügung, die der erbrachten Leistung des Arbeitnehmers im Notensystem entsprechen.
Nach abgegebener Bewertung und dem Erfassen der persönlichen Daten des Arbeitnehmers erzeugt das Tool automatisch das ausformulierte Zeugnis als Word-Dokument oder kopiert das Ergebnis für die Weiterbearbeitung in die Zwischenablage.
Einige interessante Gerichtsurteile sowie ein Internet-Link zum Thema Arbeitszeugnis runden den Funktionsumfang des nicht nur für Arbeitgeber interessanten, kostenlosen Tools ab.
27.12.12
Wir umgeben uns immer mehr mit einer komplexen Umgebung, die wir schließlich selbst nicht mehr ohne Anleitung bewältigen können! Brave New Word :-)!!
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27.12.12
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27.12.12
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27.12.12
Warum passiert es dann täglich Millionenfach?
Nur weil das Negative für den unversierten Arbeitnehmen nicht negativ klingt, ist es noch lange nicht positiv.
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28.12.12
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28.12.12
So will es aber die Rechtsprechung. Wenn die Leistung des Arbeitnehmers nur eine 3 ist, werde ich ihm keine 1 ins Zeugnis schreiben. Das er den Quatsch hinter erst übersetzen muss, kann ich nicht ändern.
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29.12.12
Und noch was: wer sagt mir, dass ich als Personaler das genauso interpretiere, wie es gemeint war? Es gibt keine verbindlichen Regeln.
Anruf beim ehemaligen AG und 1+ wird zur größten Niete im Universum. Ist zwar nicht erlaubt, aber kann nicht nachgewiesen werden und wird so gehandhabt.
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29.12.12
Das hält aber keinen Arbeitgeber auf es doch zu tun, nur verklausuliert.
ZB: ...hat seine Aufgaben zufriedenstellen erledigt = hat nur das Notwendigste an Arbeitsleistung erbracht.
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29.12.12
Ja logisch. Der Arbeitnehmer hat einen Rechsanspruch auf ein Zeugnis. Eine tatsächliche Beurteilung darf es hingegen nicht enthalten, wenn diese nicht mindestens 1+ ist. Welchen Sinn hat ein Zeugnis, in dem nichts bewertet werden darf?
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29.12.12
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30.12.12
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30.12.12
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30.12.12
Du hast das Problem immer noch nicht verstanden...
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30.12.12
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30.12.12
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31.12.12
Gratis gibt´s keine Verbesserungen.
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31.12.12
Ach so ist das: "Nix Geld, nix Held!"
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31.12.12
Exakt, wobei du mir den Held dabei erklären musst, Verbesserungen sind in meinen Augen nicht heldenhaft.......... sondern der natürlichen Faulheit der Menschen geschuldet.
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31.12.12
- ja, is klar...
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31.12.12
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31.12.12
Das könnte sogar stimmen: so manch eine Verbesserung mag schon dazu geführt haben, dass man am Ende nicht als Held da stand, sondern als arbeitsloser Depp, der zu allem Überfluss von seinen Ex-Kollegen verbeult wird, weil man sie und sich überflüssig gemacht hat. Gerüchten zufolge ist das einst einem Säckeschlepper so gegangen, als der in seiner knappen Freizeit das Rad erfand. Also, sollte Dir etwas Pfiffiges einfallen, behalts für Dich und geh heimlich, still und leise in Konkurrenz zum Establishment: werde Arbeitgeber! :D
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03.01.13
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03.01.13
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03.01.13
Das ist nichts für @ohmotzky. Wenn ein anderer mit seiner Idee Millionen verdienen könnte, will er seine eigene Million dann auch lieber nicht haben.
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03.01.13
Hast du auch eins?
Dann werde ich dort einen einreichen. :)
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03.01.13
Und Du bekommst die Prämie?
Und der gar schlimm schwindelnde Arbeitgeber hat noch mehr Gewinn?
Irgendwie widersprichst Du Dir selber.
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